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Schwerpunkte des Interesses an den Archivbeständen liegen im Bereich wissenschaftlicher Forschung und wissenschaftsnaher Fragestellungen, wie heimatkundlichen oder genealogischen Recherchen, in der Verfolgung persönlicher Rechtsangelegenheiten, wie Pensions-, Grundstücks-, Erbschaftssachen, sowie in der amtsinternen Nutzung durch Kommunalpolitik und Stadtverwaltung.
Das Stadtarchiv Weiz ist Teil der Abteilung Stadtkommunikation. Der Benutzerraum des Stadtarchivs Weiz befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses.
Da ein Großteil der Bestände in Depots ausgelagert ist, sollten Benutzer die von ihnen gewünschten Archivalien 1 - 2 Tage vorher dem Archiv bekannt geben.
Die Einsicht in Archivalien und Bücher ist kostenlos. Für anfallende Kosten bei der Anfertigung von Kopien, Computer-Ausdrucken oder Fotos usw. können Gebühren anfallen (siehe Benutzerordnung).
Es ist anzuraten, sich vor einem Besuch des Stadtarchivs Weiz möglichst gut über den Forschungsgegenstand zu informieren. Bei wissenschaftlichen Arbeiten ist die Aufarbeitung der grundlegenden Literatur vor einem Einstieg in die quellenbasierte Forschung und eventuell eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Archivarin zu empfehlen. Im Benutzerraum stehen Hilfsmittel wie die Schriftenreihe zur Geschichte von Weiz zur Verfügung.
Bei der Suche nach entsprechenden Dokumenten ist zu berücksichtigen, dass das Archiv überwiegend Materialien verwahrt, die aus der Tätigkeit der Behörden der Stadt Weiz stammen. Es sind daher für viele Fragestellungen entsprechend der Struktur der österreichischen Verwaltung auch andere Archive zu benutzen.
Für die Arbeit im Benutzerraum brauchen Sie:
Die Bestellung von Archivalien erfordert die genauen Angaben der Archivsignaturen. Personen, die das Weizer Stadtarchiv erstmals benutzen oder die Signatur der gewünschten Archivalien nicht kennen, ist zu empfehlen, sich persönlich an die Archivarin zu wenden.
Sind die Archivsignaturen bzw. der Bestellmodus bekannt, können sie auf folgenden Wegen bestellt werden:
Bestände, die bereits verfilmt bzw. digitalisiert wurden, sind am Computer einzusehen und werden in der Regel nicht ausgegeben.
Ein Einschränkung zur Einsichtnahme ist durch eine Schutzfrist (Archivaliensperre) gegeben. Dieser unterliegen unveröffentlichte Archivalien, die am 1. Jänner des laufenden Jahres noch nicht 30 Jahre alt sind, deren Benützung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen (z.B. Datenschutzgesetz, Personenstandsgesetz) oder die gesonderten Regelungen unterliegen.
Im Rahmen der Möglichkeit unterstützt der Archivar gerne die Benutzer*innen beim Lesen eines schwierigen Wortes oder einer kurzen Text-Passage. Grundsätzlich sind die bestellten Dokumente von den Benutzer*innen selbst zu lesen. Der Archivar kann allerdings keine Rechtsauskünfte erteilen.
Zum Schutz der Archivalien sind besondere konservatorische Rücksichten geboten. Die Kopierung kann nur bei jenem Archivgut erfolgen, bei dem keine Beschädigung zu befürchten ist. Die Beurteilung unterliegt dem Archivar. Wenn eine Kopierung nicht erfolgen kann, sind andere Formen der Reproduktion möglich (scannen, fotografieren...).
Die Herstellung jeglicher Art von Reproduktionen ist an eine Genehmigungspflicht (Reproduktionsansuchen) gebunden. Die Bewilligung kann mit Gebühren verbunden sein.
Die Archivalien sind schonend zu behandeln. Darunter ist insbesonders zu verstehen, dass diese nicht als Schreibunterlage verwendet, aufgeschlagene Bücher nicht übereinander gelegt werden und das Blättern langsam und nicht mit angefeuchteten Fingern erfolgt. Das Beschriften, Markieren oder Unterstreichen von Archivalien und Büchern ist untersagt.
Archivalien dürfen nicht eigenmächtig entnommen und rückgestellt werden. Archivalien dürfen unter keinen Umständen eigenmächtig aus dem Benutzerraum entfernt werden.
Benutzerantrag
Für Anfragen an das Stadtarchiv Weiz bitte den Benuzterantrag herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an stadtarchiv@weiz.at schicken.
benutzerantrag_stadtarchiv-weiz.pdf
Archivordnung
Gemäß § 16 Abs. 2 Steiermärkisches Archivgesetz (StAG), LGBl. Nr. 59/2013, LGBl. Nr. 112/2013, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Weiz in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 nachstehenden Beschluss gefasst:
Für private Archivalien, welche das Stadtarchiv Weiz zur dauernden Aufbewahrung übernommen hat, gelten hinsichtlich der Benutzung die besonderen Benutzungsregelungen, die rechtsgeschäftlich vereinbart oder letztwillig verfügt worden sind. Bestehen derartige Regelungen nicht, gelten für die Benutzung von privaten Archivalien die allgemeinen Benutzungsregelungen.
Dieser Archivordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Der Bürgermeister: Erwin Eggenreich, MA MAS